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Aktenzeichen I 59/38

Datum 20.02.1938

Leitsatz 1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das Patentamt die Nichtigkeitsklage abgewiesen, im Patentanspruch aber zu dessen Klarstellung Änderungen vorgenommen hat? 2. Ist im Patentnichtigkeitsstreit eine erst nach Ablauf der in § 42 Abs. 1 PatG. vorgesehenen Frist eingelegte Anschlußberufung zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E010001

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