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Aktenzeichen VII 16/38
Datum 27.05.1938
Leitsatz 1. Kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer gegenüber dem Verletzten, der die Ansprüche des Versicherungsnehmers gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, mit Ansprüchen aufrechnen, die dem Versicherer gegen den Versicherungsnehmer zustehen, insbesondere wenn diese Ansprüche nicht dem Versicherungsvertrag entstammen? 2. Kann er die von ihm geschuldeten Leistungen in diesem letzten Falle zurückbehalten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E020006
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