zurück

Aktenzeichen VII B 7/38

Datum 28.06.1938

Leitsatz Ist die Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz fristgemäß gezahlt, wenn sie innerhalb der Frist auf das Postscheckkonto der Gerichtskasse eingezahlt und der mit dem Stempelaufdruck der Aufgabepostanstalt versehene Zahlkartenabschnitt rechtzeitig bei dem Berufungsgericht eingegangen, der Betrag dem Konto der Gerichtskasse aber erst nach Fristablauf gutgeschrieben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E030016

Download PDF

zurück