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Aktenzeichen V 17/38

Datum 04.07.1938

Leitsatz 1. Über die Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils gemäß § 304 ZPO., wenn sich der Klaganspruch aus einzelnen Teilansprüchen zusammensetzt und nur ein Teil des Gesamtschadens eingeklagt ist. 2. Kann der Anspruch des Grundeigentümers auf Ersatz des ihm durch das Überfliegen seines Grundstücks entstandenen Schadens außer auf § 19 des Luftverkehrsgesetzes -- LuftBG. -- auch auf die §§ 905, 1004 BGB. in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung des in § 75 Einl.z.ALR. zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedankens gestützt werden? 3. Über den Begriff des Unfalls im Sinne des § 19 LuftBG. 4. Sind Tierschäden, die durch den Anblick und das Geräusch eines in größerer Höhe ruhig daherfliegenden Flugzeugs infolge der besonderen Empfindlichkeit der Tiergattung hervorgerufen worden sind (Schreckwirkung bei Silberfüchsen), als durch den Betrieb des Luftfahrzeugs adäquat verursacht anzusehen? 5. Über das Verhältnis des § 27 Abs. 2 LuftVG. zu § 840 Abs. 3 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E060034

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