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Aktenzeichen V 19/38

Datum 21.07.1938

Leitsatz 1. Zur entsprechenden Anwendung des § 2039 BGB. 2. Zur Rechtskraftwirkung des einen Grundbuchberichtigungsanspruch zuerkennenden Urteils. 3. Zur Auslegung des § 10 Abs. 4 des Preuß. Gesetzes, betr. das eheliche Güterrecht in der Provinz Westfalen usw., vom 16. April 1860 (GS. S. 165). 4. Kann der wirkliche Grundstückseigentümer vom buchmäßigen Eigentümer Beseitigung einer von diesem bestellten Hypothek gemäß § 1004 BGB. verlangen oder nach welchen Grundsätzen bestimmt sich sonst die Haftung des Bucheigentümers?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E070040

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