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Aktenzeichen IV B 16/38
Datum 27.06.1938
Leitsatz Kann eine vom Reichsgericht nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Strafverfahrens und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 28. Juni 1935 aufgegebene Rechtsprechung noch Anlaß zur Vorlegung einer weiteren Beschwerde an das Reichsgericht geben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E080050
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