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Aktenzeichen IV 56/38

Datum 14.07.1938

Leitsatz Kommt der Vorkauf über einen verkauften Erbanteil zustande, wenn die Miterben erklären, daß sie das Vorkaufsrecht aus § 2034 BGB. ausüben, einer von ihnen jedoch die Übertragung des verkauften Erbteils auf sich allein verlangt? Ist es so anzusehen, als ob der Miterbe, der die Übertragung des Anteils auf sich allein verlangt, sein Recht nicht ausgeübt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E0A0057

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