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Aktenzeichen III 211/37
Datum 15.07.1938
Leitsatz 1. Haftet die Gemeinde oder der Preußische Staat, wenn ein von einer Gemeinde auf privatrechtlichen Dienstvertrag angestellter und vom Landrat bestätigter Feld- und Forsthüter in Ausübung der ihm zustehenden polizeilichen Gewalt einen Dritten schuldhaft verletzt? 2. Über die Stellung des Streitgehilfen bei einem von ihm eingelegten Rechtsmittel.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E0E0095
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