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Aktenzeichen III 3/37

Datum 17.12.1937

Leitsatz 1. Sind bei der Prüfung der Angemessenheit einer von einem Rechtsanwalt nach § 93 RAGebO. vereinbarten Vergütung der Erfolg seiner Leistungen und die Vermögenslage seines Auftraggebers mit zu berücksichtigen? Kann dabei auch dem Umstande Bedeutung zukommen, daß der Rechtsanwalt im Rahmen einer ihm aufgetragenen verwaltenden Tätigkeit bei der Veräußerung von Vermögensbestandteilen seines Auftraggebers vermittelnd mitgewirkt hat? 2. Zur Frage der Verwirkung von Rückforderungsansprüchen wegen Übermaßes solcher Vergütungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E0F0100

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