Aktenzeichen III 183/37
Datum 24.06.1938
Leitsatz 1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 (GS. S. 241) erforderliche Vorbescheid des "Verwaltungschefs" in der gegenständlichen Einlassung des verklagten Staates gefunden werden, wenn dieser in dem Rechtsstreit durch die Provinzialbehörde vertreten wird? 2. In welcher Weise war nach Preußischem Recht dem Beamten die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bekanntzumachen? 3. Welchen inhaltlichen Voraussetzungen müssen Anträge eines Beamten auf Dienstentlassung genügen? Wie ist die Rechtslage, wenn der innere Wille des Beamten dem von ihm erklärten Willen, der jene Voraussetzungen erfüllte, nicht entsprach? 4. Zur Frage der Auslegung beamtenrechtlicher Bestimmungen, die der Durchführung der staatlichen Neuordnung dienen sollen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E110119
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