Aktenzeichen V 32/38
Datum 25.08.1938
Leitsatz 1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen Rechtsstreitigkeiten anzunehmen? 2. Zur entsprechenden Anwendbarkeit der Vorschrift in § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO., wenn im ersten Rechtsgang aus anderen als den in § 274 Abs. 2 ZPO. aufgeführten verfahrensrechtlichen Gründen entschieden worden ist. 3. Kann nach § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. zurückverwiesen werden, wenn im zweiten Rechtsgang ein Prozeßhindernis für einen vermöge Klagänderung dort neu erhobenen, allein noch zur Entscheidung stehenden Anspruch verneint wird? 4. Schließt eine der Sache selbst entnommene Hilfsbegründung des ersten Richters die Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E150145
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