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Aktenzeichen IV 66/38

Datum 19.09.1938

Leitsatz Bindet die Entscheidung des Richters der freiwilligen Gerichtsbarkeit, durch welche dieser den von der höheren Verwaltungsbehörde gestellten Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kindesannahmevertrags ablehnt, den Prozeßrichter?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E160156

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