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Aktenzeichen III 150/36

Datum 21.01.1938

Leitsatz Bedarf eine Vergütungsvereinbarung des Vormundes mit dem Rechtsanwalt, der in Angelegenheiten des Mündels gerichtlich und außergerichtlich tätig gewesen ist, als Vergleich im Sinne des § 1822 Nr. 12 BGB. oder nach Nr. 10 das. wenigstens dann der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht, wenn die Vereinbarung auch die Abgeltung von Honorarforderungen des Rechtsanwalts gegen einen Dritten mitbetrifft, zu deren Erstattung der Mündel nicht verpflichtet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E210210

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