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Aktenzeichen III 178/37

Datum 27.05.1938

Leitsatz 1. Ist § 143 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) -- DBG. -- gemäß § 184 das. am 1. Juli 1937 in Kraft getreten oder ist sein Inkrafttreten nach § 182 das. bis zur künftigen Errichtung des Reichsverwaltungsgerichts hinausgeschoben? 2. Findet § 143 DBG. in Fällen Anwendung, in denen zur Zeit seines Inkrafttretens die Klage wegen vermögensrechtlicher Ansprüche der Beamten usw. aus dem Beamtenverhältnis bereits nach bisherigem Recht zulässigerweise erhoben war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E280242

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