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Aktenzeichen II 222/37
Datum 12.10.1938
Leitsatz 1. Steht der Rechtsweg offen für den Anspruch, daß eine Gruppe der gewerblichen Wirtschaft eine in ihr Aufgabengebiet fallende Maßnahme unterlasse? 2. Nach welchen Grundsätzen haftet die Gruppe für Schaden, den sie in Erfüllung ihrer Aufgaben anrichtet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E2A0257
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