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Aktenzeichen II 58/38
Datum 22.10.1938
Leitsatz 1. Haben die Kommanditisten nur das Recht, einer Handlung des persönlich haftenden Gesellschafters, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Kommanditgesellschaft hinausgeht, zu widersprechen, oder bedarf es für die Zulässigkeit einer solchen Handlung eines Beschlusses der sämtlichen Gesellschafter? 2. Nach welchen Rechtsgrundsätzen haftet einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft deren Geschäftsführer wegen Überschreitung seiner Geschäftsführungsbefugnis?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E300302
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