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Aktenzeichen I 36/38

Datum 27.09.1938

Leitsatz 1. Kann bei einem gesellschaftsähnlichen Filmherstellungs- und Verwertungsvertrag die Vertragsklausel, die Zensur gehe auf das Risiko des Herstellers, bedeuten, das Zensurverbot solle wie ein Umstand angesehen werden, der dem Hersteller seine Leistung nachträglich in einer von ihm nicht zu vertretenden Weise unmöglich mache? 2. Von welchem Zeitpunkt aus ist die Frage zu prüfen, ob eine Leistung aus einem gegenseitigen Vertrage, die sich zunächst in anscheinend endgültiger Weise als nachträglich unmöglich geworden darstellte, später sich aber doch als nur vorübergehend unmöglich gewesen erwies, im Rechtssinn endgültig oder nur einstweilig unmöglich geworden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E330321

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