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Aktenzeichen V 37/38

Datum 14.11.1938

Leitsatz 1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im Bereich irrevisibelen Landesrechts gelten. 2. Gehören unwesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu den beweglichen Sachen? 3. Zum Begriff der Festigkeit der Verbindung zusammengesetzter Sachen und über die Bedeutung der Verkehrsauffassung. 4. Kommt es für die Anwendung des § 94 Abs. 2 BGB. nur auf den Zeitpunkt der ersten baulichen Vollendung des Gebäudes an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E3A0362

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