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Aktenzeichen IV 147/38

Datum 01.12.1938

Leitsatz 1. Ist daraus, daß der Unterverpächter sich für seine auf das Grundstück gemachten Aufwendungen vom Unterpächter eine Abfindungssumme zahlen läßt, die Abtretung der Ansprüche zu entnehmen, die bei vorzeitiger Beendigung der Pacht möglicherweise für den Unterverpächter gegenüber seinem Verpächter entstehen können? 2. Können dem Unterpächter bei vorzeitiger Beendigung der Pacht wegen seiner Verwendungen auf das Grundstück Ansprüche gegen den Hauptverpächter zustehen, wenn der Pächter sich im Hauptvertrag zur Vornahme bestimmter Verwendungen verpflichtet und für den Fall des Ablaufs der vereinbarten Vertragsdauer auf alle Ansprüche wegen irgendwelcher Verwendungen verzichtet hat, die Unterpacht aber aus diesem Grunde mit entsprechendem Inhalt abgeschlossen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E3F0394

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