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Aktenzeichen V 168/38

Datum 17.11.1938

Leitsatz Muß bei teilbarem Streitgegenstand die Berufungsbegründung sich auf alle Teile des angefochtenen Urteils erstrecken, für die eine Abänderung beantragt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F030012

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