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Aktenzeichen VII 95/38
Datum 25.11.1938
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer dem Verlangen des Versicherungsnehmers, ihm Versicherungsschutz für die von Dritten gegen ihn erhobenen Ansprüche zu gewähren, den Einwand entgegensetzen, diese Ansprüche fielen nicht in den Versicherungsschutzbereich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F040016
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