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Aktenzeichen II 178/37

Datum 29.10.1938

Leitsatz 1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im Entstehen begriffenen Aktiengesellschaft auch begründet sein, wenn dies eine im Auslande zu errichtende Aktiengesellschaft ist? 2. Läßt sich in solchem Falle eine Haftung des Handelnden aus Art. 10 Satz 2 EG.z.BGB. in Verbindung mit § 54 Satz 2 BGB. herleiten? 3. Sind in der Revisionsinstanz die ehemals deutschen Rechtsnormen nachprüfbar, die in den an Polen abgetretenen oberschlesischen Gebieten als polnisches Recht in Geltung geblieben sind? 4. Kann die Revision darauf gestützt werden, daß die Entscheidung beruhe auf einer Verletzung der §§ 133, 157 BGB. bei der Auslegung von Verträgen, die nach ausländischem Recht zu beurteilen sind, und auf einer Verletzung der §§ 139, 286 ZPO. bei der Anwendung ausländischen Rechts? 5. Zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F080033

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