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Aktenzeichen IV 179/38
Datum 19.12.1938
Leitsatz Hat derjenige, der bereits rechtskräftig als Vater des unehelichen Kindes im Sinne des § 1717 Abs. 1 BGB. festgestellt und zur Unterhaltszahlung verurteilt ist, ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, daß das Kind nicht von ihm abstamme?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F090058
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