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Aktenzeichen III 42/38

Datum 11.11.1938

Leitsatz Inwieweit ist beim Fehlen besonderer Vereinbarungen ein Bierverleger der Brauerei, von der er für den Betrieb seines Flaschenbiergeschäfts leihweise Bierflaschen und Flaschenträger erhalten hat, ersatzpflichtig, wenn er nach Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit das Geliehene nicht zurückgeben kann, weil es teils zu Bruch gegangen, teils von seinen Abnehmern nicht zurückgeliefert worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F0A0065

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