zurück

Aktenzeichen IV 193/38

Datum 12.01.1939

Leitsatz 1. Welches Recht bestimmt den Wohnsitz eines minderjährigen ehelichen Kindes? 2. Kann nach österreichischem Recht das minderjährige eheliche Kind einen vom Wohnsitz des Vaters verschiedenen Wohnsitz haben? 3. Gilt der durch § 8 Abs. 2 FamRÄndG. geschaffene Gerichtsstand für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes auch, wenn die Eltern die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen? 4. Kann der Rechtsstreit nach § 276 ZPO. an ein Gericht des Landes Österreich verwiesen werden? 5. Welches Recht gilt für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, wenn der Vater bis zum Anschluß Österreichs die österreichische Staatsangehörigkeit hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F1B0167

Download PDF

zurück