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Aktenzeichen III 89/38

Datum 13.01.1939

Leitsatz 1. In welchem Umfange sind Vorbehaltsurteile des Urkundenprozesses für die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis im Nachverfahren bindend? 2. Erstreckt sich diese Bindung auch auf solche Streitpunkte, die in dem Vorbehaltsurteil nicht behandelt worden sind? 3. Können auch die verfahrensmäßigen Voraussetzungen der Klageerhebung, insbesondere die Zulässigkeit des Rechtsweges, im Nachverfahren nicht mehr in Frage gestellt werden, wenn sie im Vorbehaltsurteil ausdrücklich oder stillschweigend als erfüllt behandelt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F1C0173

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