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Aktenzeichen III 86/38

Datum 27.01.1939

Leitsatz Ist für die Klage eines Beamten gegen die öffentliche Körperschaft, bei der er angestellt ist, der Rechtsweg zulässig, wenn er Anspruch auf den Ersatz des Schadens erhebt, der ihm durch das Unterbleiben einer Beförderung entstanden ist, und wenn er zur Begründung anführt, daß die Beamten, denen die Vornahme des auf die Besetzung der gehobenen Stelle gerichteten Verwaltungsaktes oder dessen Vorbereitung zustand, nicht nach pflichtmäßigem Ermessen, sondern willkürlich und in einer mit den Anforderungen an ordnungsmäßige Verwaltung unvereinbaren Weise gehandelt hätten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F240247

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