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Aktenzeichen III 46/38
Datum 20.12.1939
Leitsatz Sind die Vorschriften in § 618 Abs. 1 und 3 BGB. auf den Werkvertrag entsprechend anzuwenden, wenn der Unternehmer zur Herstellung des Werkes Räume des Bestellers betreten muß oder mit Vorrichtungen oder Gerätschaften des Bestellers zu arbeiten hat und infolge ihrer Beschaffenheit einen Unfall erleidet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F280268
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