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Aktenzeichen IV B 1/39
Datum 09.02.1939
Leitsatz Hat derjenige, der als Erzeuger des außerehelich geborenen Mündels in Anspruch genommen wird, ein Beschwerderecht, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, den Vormund anzuweisen, zwecks Vornahme der Blutgruppenuntersuchung die Blutentnahme bei dem Mündel zu dulden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F2D0300
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