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Aktenzeichen IV 221/38

Datum 16.02.1939

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist in dem Fernbleiben eines Ehegatten von der häuslichen Gemeinschaft eine schwere Eheverfehlung im Sinne des § 49 des Ehegesetzes zu erblicken? 2. Ist in einem solchen Falle für die Beurteilung des Scheidungsanspruchs aus § 49 des Ehegesetzes die Jahresfrist des § 1567 Abs. 2 Nr. 1 BGB. noch von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F340353

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