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Aktenzeichen I 90/38
Datum 17.02.1939
Leitsatz Kann der Antrag auf Feststellung, daß durch die Eintragung eines Gebrauchsmusters kein Schutzrecht begründet sei, beim Reichspatentamt für solche Gebrauchsmuster gestellt werden, die vor dem Inkrafttreten des Gebrauchsmustergesetzes vom 5. Mai 1936 durch Zeitablauf erloschen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F370369
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