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Aktenzeichen V 194/38

Datum 06.03.1939

Leitsatz Kann es, wenn ein befreiter Vorerbe zur Sicherung des einem der mehreren Nacherbenanwärter zu gewährenden Darlehns dem Darlehnsgeber eine Hypothek an einem Nachlaßgrundstück bestellt, für die Wirksamkeit der Hypothek gegenüber den Nacherben von Bedeutung sein, daß der Darlehnsnehmer verspricht, sich das Darlehen auf seinen Nacherbanteil anrechnen zu lassen, oder daß er später wegen des Darlehensempfanges die Nacherbschaft ausschlägt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F3A0385

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