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Aktenzeichen III 24/86
Datum 01.06.1886
Leitsatz Sind durch §. 5 des Haftpflichtgesetzes nur solche Verträge zum Vorteile des Unternehmers für unwirksam erklärt, welche vor Eintritt des Unfalles abgeschlossen werden, oder auch solche, welche nach dem Unfalle, aber vor rechtskräftiger Entscheidung über den Anspruch aus demselben eingegangen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010080030
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