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Aktenzeichen I 12/86

Datum 17.03.1886

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen besteht eine offene Handelsgesellschaft gemäß Art. 123 Nr. 2 H.G.B. mit den Erben eines verstorbenen Gesellschafters fort, und in welcher Weise haften diejenigen Personen, mit denen, nachdem sie den verstorbenen Gesellschafter beerbt haben, die offene Handelsgesellschaft fortbesteht, für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft? 2. Wie gestaltet sich im Geltungsgebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes und des Handelsgesetzbuches das Fortbestehen der offenen Handelsgesellschaft, wenn der verstorbene Gesellschafter bei der Existenz eines Gesellschaftsvertrages der in dem Art. 123 Nr. 2 H.G.B. vorausgesetzten Art testamentarisch seine Witwe als Fiduziarerbin eingesetzt und seine Kinder fideikommissarisch auf dasjenige substituiert hat, was nach dem Tode der Witwe von der Verlassenschaft des Testators noch übrig sein werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640100B0040

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