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Aktenzeichen V 225/86
Datum 18.09.1886
Leitsatz Verzichtet ein Absonderungsberechtigter auf abgesonderte Befriedigung im Konkurse dadurch, daß er seine Forderung zur Konkursmasse anmeldet, sich beim Zwangsvergleichsverfahren beteiligt und die auf seine Forderung fallende Akkordrate ohne Vorbehalt annimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640100F0068
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