Aktenzeichen IIIa 65/86
Datum 27.09.1886
Leitsatz Sind nach §. 58 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 die Gerichte berufen, über die Verpflichtung der Mitglieder freier Hilfskassen, einer Ortskrankenkasse beizutreten, insbesondere über die Frage zu entscheiden, ob die Statuten der betreffenden Hilfskasse den Anforderungen der §§. 75 bezw. 6 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechen? Dies auch dann, wenn die höhere Verwaltungsbehörde nach Art. 3 der Novelle zum Hilfskassengesetze vom 1. Juni 1884 bescheinigt hat, daß jene Statuten den gedachten Anforderungen entsprechen? Welche Gesichtspunkte sind für jene Prüfung maßgebend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010100072
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