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Aktenzeichen IIIa 198/86

Datum 08.11.1886

Leitsatz 1. Fällt unter den nach §. 3 Nr. 2 des Haftpflichtgesetzes zu ersetzenden Vermögensnachteil der Schade, welcher dem Verletzten durch die zeitweilige Entbehrung seines früheren Einkommens erwachsen ist? 2. Ist bei Festsetzung der zum Ersatze für den zukünftigen Erwerb bestimmten Rente auf die Behauptung Rücksicht zu nehmen, daß der Verletzte auch ohne den Unfall nach Ablauf einer bestimmten Zeit den früheren Erwerb nicht mehr hätte erzielen können?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010110080

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