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Aktenzeichen III 428/85

Datum 04.06.1886

Leitsatz 1. Wann ist ein Lebensversicherungsvertrag als zu Gunsten Dritter abgeschlossen zu erachten? 2. Liegt eine unerlaubte Schenkung unter Ehegatten vor, wenn der Ehemann, um für die Zukunft der Seinigen zu sorgen, seine auf den Inhaber lautende Lebensversicherungspolice der Ehefrau eigentümlich überträgt? 3. Bildet die Versicherungssumme, welche nicht zu Gunsten einer dritten Person stipuliert ist, einen Bestandteil des Nachlasses des Versicherungsnehmers oder fällt sie den Erben mit Ausschluß der Gläubiger zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010190126

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