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Aktenzeichen III 429/85

Datum 08.06.1886

Leitsatz Ist der Käufer einer Ware, welchem neben der Klage aus dem Kaufe gegen den Verkäufer auf das Interesse wegen Mangels versprochener Eigenschaft eine Schadensersatzklage gegen seinen Mandatar zusteht, welcher fahrlässig durch unrichtige Angaben über die Beschaffenheit der Ware ihn zum Abschlusse des Kaufes veranlaßt hat, verpflichtet, sich zunächst an den Verkäufer zu halten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640101A0130

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