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Aktenzeichen III 341/85

Datum 09.04.1886

Leitsatz Kann dem Erwerber einer Hypothek schon dann eine Einrede aus dem persönlichen Schuldverhältnisse entgegengesetzt werden, wenn ihm bekannt gewesen ist, daß die Einrede zu irgend einer Zeit begründet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640102D0198

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