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Aktenzeichen V 28/86

Datum 02.06.1886

Leitsatz 1. Genügt zur Ersitzung von Grundgerechtigkeiten ein Titel, durch welchen das Recht nicht begründet, sondern nur übertragen wird? (Sog. translativer Titel.) 2. Muß die Absicht des Ersitzenden darauf gerichtet sein, eine Grundgerechtigkeit (nicht Eigentum) auszuüben? 3. Erfordernisse des bösen Glaubens beim Erwerbe und nach dem Erwerbe der Grundgerechtigkeit.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010310213

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