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Aktenzeichen IV 282/85

Datum 14.01.1886

Leitsatz Ist der Benefizialerbe, wenn über den Nachlaß das Konkursverfahren eröffnet ist, und solange dieses Verfahren schwebt, unabhängig von demselben auf den Antrag des Vermächtnisnehmers den Offenbarungseid zu leisten verpflichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010320220

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