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Aktenzeichen IV 232/85
Datum 10.06.1886
Leitsatz Haftet der Gerichtsvollzieher für den Schaden, welchen er durch vertretbares Versehen bei Ausführung eines Zwangsvollstreckungsauftrages dem Gläubiger verursacht, im Geltungsgebiete der §§. 88 flg. A.L.R. II. 10 nur subsidiär?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010340225
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