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Aktenzeichen V 116/86

Datum 19.06.1886

Leitsatz Macht es für die Wirkung der Auflassung einen Unterschied, ob das Eigentum des Auflassenden vor oder nach Einführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872 über den Erwerb des Eigentumes von Grundstücken 2c im Grundbuche eingetragen war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010350225

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