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Aktenzeichen IV 58/86

Datum 12.07.1886

Leitsatz Ist zur Begründung der auf Wahnsinn gestützten Ehescheidungsklage die vorgängige Feststellung dieses Geisteszustandes im Wege des Entmündigungsverfahrens erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010370234

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