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Aktenzeichen IV 124/86

Datum 30.09.1886

Leitsatz Verliert ein Geldvermächtnis dadurch seine Wirkung, daß der Erblasser schon bei Lebzeiten in der Absicht der Realisierung desselben eine der vermachten gleiche Summe dem Vermächtnisnehmer gegeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010380237

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