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Aktenzeichen II 450/85

Datum 11.06.1886

Leitsatz 1. Wie ist bei teilweiser Unbeibringlichkeit einer cedierten Forderung der dem Cessionar nach Art. 1694 des bürgerlichen Gesetzbuches wider den Cedenten zustehende Ersatzanspruch zu berechnen, wenn der Cedent zwar für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners Gewähr geleistet, aber einen dem Betrage der Forderung nicht gleichkommenden Cessionspreis empfangen hat? 2. Welche Partei hat in diesem Falle die Höhe des Cessionspreises zu beweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010400273

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