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Aktenzeichen I 4/85

Datum 15.02.1886

Leitsatz Ist die Anwendung des §. 4 des Gerichtskostengesetzes auf diejenigen Fälle beschränkt, in welchen die Höhe angesetzter Gebühren oder die Notwendigkeit angesetzter Auslagen den Gegenstand der Erinnerung bezw. Beschwerde bildet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010450291

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