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Aktenzeichen I 390/85
Datum 05.02.1886
Leitsatz Liegt eine Vorabentscheidung über den Grund des Anspruches dann vor, wenn das Gericht nach erfolgter Beschlußfassung, die Verhandlung zunächst auf den Grund des Anspruches zu beschränken, auf Abweisung der Klage erkannt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010460311
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