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Aktenzeichen I 399/85

Datum 13.02.1886

Leitsatz Besteht der Gegenstand des Streites nur noch in dem Kostenpunkte, und ist deshalb die Berufung gegen das einen durch Beschluß angeordneten Arrest auf Widerspruch des Arrestbeklagten für gerechtfertigt erklärende Urteil unzulässig, wenn das Gericht erster Instanz hinterher auf die Anzeige des Arrestklägers, daß er die Pfandstücke freigegeben habe, dem hiermit verbundenen Antrage desselben entsprechend den Arrest durch Beschluß aufgehoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010480323

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